ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN OMNICARE-WEBSHOP
1. VERTRAGSGEGENSTAND; VERTRAGSPARTNER
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Angebote der Omnicare Beteiligun-gen GmbH, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring (nachfolgend „Omnicare“) im Omnicare-Webshop (nachfolgend „Webshop“).
1.2 Der Webshop ist ausschließlich den an der Omnicare Qualitätsinitiative (nachfolgend „QI“) teilnehmenden Apotheken (nachfolgend „Kunde(n)“) zugänglich.
1.3 Die Angebote von Omnicare richten sich allein an Unternehmer. Omnicare vertreibt die Leistungen nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.4 Entgegenstehende oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn Omnicare dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. REGISTRIERUNG OMNIPORTAL; VERTRAGSSCHLUSS; BESTELLVORGANG
2.1 Der Kunde kann auf den Webshop durch seinen Inhaber oder Mitarbeiter des Kunden zugreifen. Der Zugang zum Webshop setzt eine Registrierung des Kunden für die von Omnicare unter der Bezeichnung Omniportal bereitgestellte Plattform voraus.
2.2 Der Kunde kann die im Webshop angebotenen Produkte bestellen. Während des Bestellprozesses hat der Kun-de stets die Möglichkeit, den Bestellprozess abzubrechen oder die von ihm eingegebenen Daten zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot für die auf der Bestellseite aufgeführten Produkte ab. Sobald der Kunde eine Bestellung übermittelt hat, übersendet Omnicare dem Kunden eine E-Mail mit Empfangsbestätigung und Angaben zu der Bestellung (Bestätigung des Auftragseingangs). Diese Bestätigung des Auftragseingangs stellt zugleich eine Annahme des Angebots dar, soweit von Omnicare in der Bestätigung nicht anders angegeben. Mit der Annahme durch Omnicare kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Omnicare zustande.
2.3 Omnicare speichert den Text der Bestellung und die damit verbundenen AGB. Die AGB werden dem Kunden während des Bestellvorgangs im Webshop angezeigt und sind zum Download verlinkt. Sie können von dem Kunden durch Klicken auf die entsprechenden Speicher- bzw. Druckbefehle gespeichert und ausgedruckt wer-den. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3. PREISE UND VERSANDKOSTEN
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen. Omnicare wird die Preise kalendermonatlich zusammen mit der QI-Vergütung in Rechnung stellen.
3.2 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet Omnicare die auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite mitgeteilten Versandkosten.
3.3 Produkte, für die im Webshop ausdrücklich kein Preis bzw. ein Preis von 0,00 berechnet werden, werden als Bestandteil der Leistungen der QI mit Zahlung der QI-Vergütung abgegolten.
4. LIEFERBEDINGUNGEN
4.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Omnicare ausdrücklich bestätigt werden.
4.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Die von dem Kunden bestellten Produkte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Omni-care.
6. MÄNGELHAFTUNG
6.1 Ist ein Produkt mangelhaft, ist Omnicare nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (insgesamt „Nacherfüllung“) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Ver-trag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Omnicare hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
6.2 Es bestehen keine Mängelansprüche für unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die den Gebrauch der Leistung nicht besonders hindern.
6.3 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von Omnicare nicht nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist.
6.4 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche sowie Mängelansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7. HAFTUNG
7.1 Omnicare haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von Omnicare auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet Omnicare nicht.
7.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse dieser Ziffer 7 berühren nicht die Haftung von Omnicare für eine übernommene Beschaffenheitsgarantie, für Arglist, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Produktfehler nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
7.4 Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 7 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Omnicare.
8. GEHEIMHALTUNGSPFLICHTEN
Der Kunde verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, einschließlich Berufs-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren und solche Informationen nicht weiterzugeben.
9. SONSTIGES
9.1 Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, welche zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden, Anwendung.
9.2 Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Omnicare.
9.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
9.4 Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis dem jetzigen Sinn entsprechende Lösung zu finden. Dies gilt auch, wenn bei Durchführung des Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.