Allgemeine Geschäftsbedingungen über Leistungen von Arztpraxen zur Durchführung des Omnitests und die Nutzung des Omniportals 


INHALTSVERZEICHNIS

1. Vertragsgegenstand

2. Registrierung; Vertragsschluss; Zugangsberechtigungen 

3. Zugriff auf Omnitest-Management-Dienste 

4. Verfügbarkeit der Omnitest-Management-Dienste; Subunternehmer 

5. Pflichten der Arztpraxis 

6. Sperrung von Zugängen 

7. Vertragslaufzeit; Vertragsbeendigung 

8. Haftung 

9. Vertraulichkeit 

10. Sonstiges 

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Die Omnicare Beteiligungen GmbH, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring (nachfolgend „Omnicare Beteiligungen“) und die mit Omnicare Beteiligungen gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend einzeln und gesamt „Omnicare“, insgesamt auch „Omnicare-Gruppe“) verstehen sich als spezialisierte Anbieter für Produkte und Leistungen in der ambulanten Onkologie. Dabei engagiert sich die Omnicare-Gruppe auch im Be-reich der Qualitätssicherung zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus und eines begründeten Vertrauens der Onkologen und der Bevölkerung in die ordnungs-gemäße Arzneimittelversorgung durch Apotheken mit belegt hohen Herstellungs- und Versorgungsstandards bei der Herstellung von und der Versorgung mit parenteralen Zubereitungen in Apotheken. Hierzu hat die Omnicare Beteiligungen die Omnicare Qualitätsinitiative entwickelt. Die Omnicare Qualitätsinitiative beruht auf dem Ziel einer Optimierung der Qualitätssicherung bei der Herstellung von und Versorgung mit parenteralen Zubereitungen durch Apotheken und auf dem Prinzip eines langfristigen und kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen gehört ein von der Omnicare Beteiligungen entwickeltes Verfahren, mit dem Omnicare Beteiligungen patientenindividuell hergestellte Infusionen aus Apotheken, die an der Omnicare Qualitäts-initiative teilnehmen, durch unabhängige Labore analytisch untersuchen lässt (nachfolgend „Omnitest“). Omnicare Beteiligungen erhält diese Infusionen aus Arztpraxen, denen Apotheken die Infusionen zur Patientenanwendung geliefert haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Zugang der Arztpraxis zur Plattform Omniportal (nachfolgend „Omniportal“) und die Leistungen der Arztpraxis im Zusammenhang mit der Durchführung des Omnitests, einschließlich der Nutzung des Omniportals zur Verwaltung des Omnitests (nachfolgend „Omnitest-Management-Dienste“).

1.2 Die Omnicare Holding GmbH, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring (nachfolgend „Omni-care Holding“) betreibt das Omniportal. Insbesondere verwaltet Omnicare Holding die Zulassung und Registrierung der Arztpraxis auf dem Omniportal und deren Zugriff auf die Omnitest-Management-Dienste. Insoweit ist Omnicare Holding Vertragspartner der Arztpraxis. Vertragspartner der Arztpraxis für die Erbringung der Omnitest-Management-Dienste nach Registrierung und Zulassung zum Zugriff auf das Omniportal ist Omnicare Beteiligungen.

1.3 Omnicare Beteiligungen ist jederzeit berechtigt, Omnitest-Management-Dienste unter Berücksichtigung der Interessen der Arztpraxis zu ändern.

1.4 Der Abschluss und die Durchführung dieses Vertrages berühren nicht die wirtschaftliche und pharmazeutische Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit der mit dem Omnitest geprüften Apotheken gemäß § 7 ApoG. Omnicare ist für die Apotheken nicht verantwortlich.

2. REGISTRIERUNG; VERTRAGSSCHLUSS; ZUGANGSBERECHTIGUNGEN

2.1 Für die Nutzung der Omnitest-Management-Dienste ist eine Registrierung erforderlich. Die Arztpraxis wird die im von Omnicare Holding bereitgestellten Registrierungsformular vorgesehenen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Omnicare Hol-ding legt auf Grundlage dieser Informationen die zugangsberechtigten Benutzer in einem Verzeichnis (Active Directory) an und weist ihnen die jeweils geltenden Berechtigungen zu. Ergeben sich während der Vertragslaufzeit Änderungen der von der Arztpraxis im Registrierungsformular gemachten Angaben oder endet eine Zugangsberechtigung, z.B. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters der Arztpraxis, wird die Arztpraxis Omnicare Holding hiervon unverzüglich informieren.

2.2 Der Vertrag über den Zugang zum Omniportal und die Nutzung der in dem Omniportal angebotenen Omnitest-Management-Dienste kommt mit der Auswahl des hierzu in dem Omniportal vorgesehenen Eingabefelds zustande. Die Arztpraxis kann bei Vertragsschluss durch den Inhaber oder einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Arztpraxis vertreten werden.

2.3 Omnicare Beteiligungen speichert die AGB. Die Arztpraxis kann die AGB speichern oder ausdrucken, indem sie auf die entsprechenden Befehle des beim Vertragsabschluss angezeigten AGB-Dokuments klickt. Die AGB sind in deutscher Sprache verfügbar.

3. ZUGRIFF AUF OMNITEST-MANAGEMENT-DIENSTE

3.1 Omnicare Holding stellt der Arztpraxis und deren zugangsberechtigten Mitarbeitern die Omnitest-Management-Dienste vorbehaltlich der in Ziffer 4.1 dieser AGB bestimmten Verfügbarkeit auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (auch bei Mehrzahl im Folgenden ,,Server“ genannt) zum Zugang mittels einer Internetverbindung zur Verfügung.

3.2 Die Übergabe der Omnitest-Management-Dienste erfolgt am technischen Übergang des Rechenzentrums, in dem sich der Server befindet. Für die Internetverbindung zwischen der Arztpraxis und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss) sowie die für einen Zugriff auf die Services notwendige Konfiguration der IT-Umgebung der Arztpraxis (z.B. Firewall-Einstellungen) ist die Arztpraxis verantwortlich.

3.3 Omnicare Holding übermittelt der Arztpraxis die Daten für den Zugriff auf den Server, insbesondere die für den Zugriff notwendigen Benutzerkennungen. Omnicare Holding ist jederzeit berechtigt, die Zugangsdaten mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern.

3.4 Die Berechtigung zur Nutzung der Omnitest-Management-Dienste beginnt mit der Bereitstellung der Omnitest-Management-Dienste auf dem Server und der Übergabe der Zugangsdaten an die Arztpraxis. Sie endet mit Beendigung dieses Vertrages. Das Recht von Omnicare Holding, den Zugriff gemäß Ziffer 6 dieser AGB zu sperren, bleibt unberührt.

3.5 Für technische oder inhaltliche Fragen zur Nutzung der Omnitest-Management-Dienste wenden Sie sich bitte an: omniportal@omnicare.de

4. VERFÜGBARKEIT DER OMNITEST-MANAGEMENT-DIENSTE; SUBUNTERNEHMER

4.1 Die Verfügbarkeit der Omnitest-Management-Dienste beträgt 98 % im Monatsmittel, bezogen auf den in Ziffer 3.2 dieser AGB bezeichneten Übergabepunkt. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen Zeiträume, in denen die Omnitest-Management-Dienste aufgrund eines von der Arztpraxis zu vertretenden Umstandes ausgesetzt werden, oder in denen die Omnitest-Management-Dienste aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht verfügbar sind.

4.2 Omnicare Beteiligungen und Omnicare Holding sind berechtigt, zur Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag Subunternehmer einzusetzen.

5. PFLICHTEN DER ARZTPRAXIS

5.1 Die Arztpraxis wird den von Omnicare Beteiligungen definierten und der Arztpraxis angegebenen Prozessablauf für die Durchführung des Omnitests einhalten und dafür sorgen, dass die bei der Nutzung der Omnitest-Management-Dienste und der Durchführung des Omnitests von der Arztpraxis angegebenen Daten und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß sind.

5.2 Die Arztpraxis trifft angemessene Vorkehrungen, um einen unberechtigten Zugang zu den Omnitest-Management-Diensten zu verhindern, insbesondere um die Omnitest-Management-Dienste vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Die Arztpraxis ist verpflichtet, Benutzerkennungen und Kennwörter geheim zu halten und unberechtigten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

5.3 Die Arztpraxis wird Omnicare Holding unverzüglich informieren, sobald sie Kenntnis über eine missbräuchliche Nutzung der Omnitest-Management-Dienste oder die Offenlegung von Benutzerkennungen oder Passwörtern an nicht berechtigte Anwender erlangt.

6. SPERRUNG VON ZUGÄNGEN

Omnicare Holding ist berechtigt, den Zugang zu den Omnitest-Management-Diensten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Arztpraxis oder einer ihrer Mitarbeiter bei der Nutzung der Omnitest-Management-Dienste gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstoßen oder wenn Omnicare Hol-ding ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung und deren Aufrechterhaltung wird Omnicare Holding die berechtigten Interessen der Arztpraxis angemessen berücksichtigen.

7. VERTRAGSLAUFZEIT; VERTRAGSBEENDIGUNG

Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss gem. Ziffer 2.2 dieser AGB. Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Monats kündigen. Das Recht je-der Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.

8. HAFTUNG

8.1 Omnicare haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Arztpraxis vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von Omnicare auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet Omnicare nicht.

8.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse dieser Ziffer 8 berühren nicht die Haftung von Omnicare für eine übernommene Beschaffenheitsgarantie, für Arglist, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Produktfehler nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Arztpraxis ist hiermit nicht verbunden.

8.4 Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 8 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Omnicare.

8.5 Omnicare hat ein etwaiges Verschulden der mit dem Omnitest geprüften Apotheken nicht zu vertreten.

9. VERTRAULICHKEIT

9.1 Omnicare und die Arztpraxis werden alle gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Durchführung des Vertrages Anwendung finden, einhalten. Dies gilt insbesondere für das Datenschutzrecht sowie das Medizinrecht, einschließlich des Apothekenrechts, des Berufs-rechts der Ärzte, des Berufsrechts der Apotheker, des Arzneimittelrechts und des Heilmittelwerberechts.

9.2 Die Arztpraxis wird im Zusammenhang mit der Durchführung des Omnitests und Nutzung des Omniportals ihre gesetzlichen Geheimhaltungspflichten einhalten. Sie wird insbesondere Informationen, die der Geheimhaltungspflicht nach § 203 Abs. 1 StGB unterliegen, nicht unbefugt offenlegen.

9.3 Die Arztpraxis und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, über alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen der Omnicare-Gruppe sowie der an der Omnicare Qualitätsinitiative teilnehmenden Apotheken, strengstes Stillschweigen zu bewahren und solche Informationen weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Das gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist.

9.4 Erfährt die Arztpraxis von einer unbefugten Weitergabe oder einem sonstigen Miss-brauch vertraulicher Informationen oder Daten, insbesondere von einer Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen der Omnicare-Gruppe oder der an der Omni-care Qualitätsinitiative teilnehmenden Apotheken, wird die Arztpraxis Omnicare Beteiligungen hiervon unverzüglich unter Angabe der betroffenen Informationen und Daten sowie der Umstände des Missbrauchs informieren.

10. SONSTIGES

10.1 Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, welche zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden, Anwendung.

10.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Schiedsort ist München. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

10.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

10.4 Änderungen dieser AGB teilt Omnicare der Arztpraxis in Textform mit. Widerspricht die Arztpraxis einer Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch die Arztpraxis anerkannt. Omnicare weist die Arztpraxis mit der Information über die Änderungen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens gesondert hin.

Stand: September 2022