ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN OMNIPORTAL (APOTHEKEN UND APOTHEKEN-MITARBEITER)
INHALTSVERZEICHNIS
1. Vertragsgegenstand
2. Registrierung; Vertragsschluss; Zugangsberechtigungen
3. Zugriff auf OC Online-Dienste
4. Verfügbarkeit der OC Online-Dienste; Subunternehmer
5. Pflichten der Apotheke und ihrer Mitarbeiter
6. Bereitstellung von OC-Inhalten
7. Apothekennetzwerk; Community; Collaboration
8. Sperrung von Zugängen
9. Vertragslaufzeit; Vertragsbeendigung
10. Haftung
11. Compliance; Vertraulichkeit; Datenschutz
12. Sonstiges
1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Omnicare Holding GmbH, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring (nachfolgend „Omnicare Holding“) und der mit Omnicare Holding gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend einzeln und insgesamt „Omnicare“, insgesamt auch „Omnicare-Gruppe“) gelten für den Zugang zur Plattform Omniportal (nachfolgend „Omniportal“) zur Nutzung der auf dem Omniportal angebotenen Dienste durch Apotheken und deren Mitarbeiter, welche von Omni-care Holding für den Zugriff auf das Omniportal zugelassen werden.
1.2 Die auf dem Omniportal angebotenen Dienste (nachfolgend „OC Online-Dienste“) gehören zu einem erheblichen Teil zu den Leistungen der Omnicare Qualitätsinitiative. Die Omnicare Qualitätsinitiative bezeichnet das von der Omnicare Beteiligungen GmbH im Interesse eines hohen Gesundheitsschutzniveaus und zur Stützung des Vertrauens der Bevölkerung in die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung entwickelte und in sog. QI-Regeln näher beschriebene System der externen Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Herstellung von und Versorgung mit parenteralen Zubereitungen in Apotheken. Daneben können auf dem Omniportal auch weitere OC Online-Dienste angeboten wer-den. Gegenstand und Ausgestaltung der OC Online-Dienste im Einzelnen liegen im Ermessen von Omnicare. OC Online-Dienste können z.B. die im Folgenden aufgeführten Leistungen umfassen.
1.2.1 Folgende OC Online-Dienste (soweit angeboten) sind Leistungen der Omnicare-Qualitätsinitiative:
• Bibliothek mit Wissensdatenbank (nachfolgend „QI-Wissen“) und Informationen zu Stabilitätsdaten (Stabilitätsdatenbank).
• Anwendung zur Planung und Verwaltung des Prozesses zur Einhaltung von Omni-care Qualitätssicherungsstandards, insbesondere Unterstützung bei der Bausteinimplementierung für Teilnehmer der Omnicare Qualitätsinitiative („Meine Bau-steine“) und automatisiertes Fortschrittstracking.
• Übermittlung von im Rahmen der Omnicare Qualitätsinitiative erhobenen Kenn-zahlen und Daten an die Omnicare-Gruppe.
• Bereitstellung von Materialien und Informationen in Zusammenhang mit dem QI-Außenauftritt inklusive Bestellfunktion über einen Online-Shop zur Bestellung personalisierter Marketing-Materialien und sonstiger QI-Materialien (z.B. Lichtschutzbeutel) für die Werbung in Zusammenhang mit dem QI-Siegel und sonstigen Aspekten der Omnicare Qualitätsinitiative.
• Informationsportal zum Omnitest, z.B. Übermittlung der Analyseergebnisse.
• Verwaltung des im Rahmen der Omnicare Qualitätsinitiative durchgeführten TÜV-Audit-Prozesses (u.a. Terminfindung, Datenupload, Auditbericht und Mängelbearbeitung).
• Zentrales Dashboard (Reporting).
• Online-Geräteverleih: Luftkeimsammler- und Partikelmonitoringgerät.
• Verlinkung zum Learning Management System der Akademie OmniCampus.
1.2.2 Folgende OC Online-Dienste (soweit angeboten) sind sonstige Leistungen außerhalb der Omnicare-Qualitätsinitiative:
• Betrieb eines sozialen Netzwerkes mit den für das Omniportal zugelassenen Apotheken und deren Mitarbeitern sowie den Mitarbeitern der Omnicare-Gruppe („Apothekennetzwerk“).
• Collaboration Tools für die Zusammenarbeit von Apotheken und Mitarbeitern der Omnicare-Gruppe.
• Informationsportal (z.B. Blog und Forum) zu allen Geschäftsbereichen der Omni-care-Gruppe und zu Themen des Apothekennetzwerks.
• Verlinkung zu weiteren Kommunikationskanälen (z.B. Omnicare Newsletter).
1.3 Omnicare Holding betreibt das Omniportal. Insbesondere verwaltet Omnicare Holding die Zulassung und Registrierung der Apotheken und ihrer Mitarbeiter auf dem Omniportal und deren Zugriff auf die OC-Online Dienste. Insoweit ist Omnicare Holding Vertragspartner der Apotheken und ihrer Mitarbeiter.
1.4 Vertragspartner der Apotheken und ihrer Mitarbeiter für die Erbringung der OC-Online Dienste nach Registrierung und Zulassung zum Zugriff auf das Omniportal sind jeweils die Unternehmen der Omnicare-Gruppe, welche die OC-Online Dienste anbieten. Omnicare Holding (E-Mail info@omnicare.de) steht der Apotheke und ihren Mitarbeitern für Fragen über die Identität des Vertragspartners auf Seiten der Omnicare-Gruppe zur Verfügung.
1.5 Soweit Apotheken weitere Verträge mit Omnicare abgeschlossenen haben, welche die Erbringung von OC-Online Diensten regeln, gelten für diese Apotheken die Bedingungen dieser Verträge zu OC-Online Diensten ergänzend. Treffen diese AGB und die Bedingungen der weiteren Verträge widersprüchliche Regelungen zu demselben Regelungsgegen-stand, gehen die Bedingungen dieser AGB vor.
1.6 Omnicare ist jederzeit berechtigt, OC Online-Dienste unter Berücksichtigung der Interessen der Apotheker und ihrer Mitarbeiter zu ändern, einzelne OC Online-Dienste mit an-gemessener Ankündigungsfrist zu beenden und zusätzliche OC Online-Dienste auf dem Omniportal anzubieten. Ein Anspruch auf eine Bereithaltung bestimmter OC Online-Dienste besteht auch dann nicht, wenn solche in diesen AGB beschrieben oder spezifisch geregelt werden.
1.7 Für zur Teilnahme an dem Omniportal zugelassene Apotheken, die nicht Teilnehmer der Omnicare Qualitätsinitiative sind, und deren Mitarbeiter steht nur ein Teil der OC Online-Dienste zur Verfügung. Omnicare ist jederzeit und nach freiem Ermessen berechtigt, diese Apotheken von einzelnen OC Online-Diensten auszuschließen.
2. REGISTRIERUNG; VERTRAGSSCHLUSS; ZUGANGSBERECHTIGUNGEN
2.1 Für die Nutzung der OC Online-Dienste ist eine Registrierung erforderlich. Die Apotheke wird die im von Omnicare bereitgestellten Registrierungsformular vorgesehenen Informationen, einschließlich der Informationen zu dem Inhaber und den Mitarbeitern der Apotheke, die für einen Zugang zum Omniportal vorgesehen sind, vollständig und wahrheits-gemäß angeben. Omnicare legt auf Grundlage dieser Informationen die zugangsberechtigten Benutzer in einem Verzeichnis (Active Directory) an und weist ihnen die jeweils geltenden Berechtigungen zu. Ergeben sich während der Vertragslaufzeit Änderungen der von der Apotheke im Registrierungsformular gemachten Angaben oder endet eine Zugangsberechtigung, z.B. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters der Apotheke nach Maßgabe von Ziffer 9.3 dieser AGB, wird die Apotheke Omnicare hiervon unverzüglich informieren.
2.2 Der Vertrag zwischen Omnicare und der Apotheke über den Zugang zum Omniportal und die Nutzung der in dem Omniportal angebotenen Dienste kommt mit der Auswahl des hierzu in dem Omniportal vorgesehenen Eingabefelds zustande. Die Apotheke kann bei Vertragsschluss durch den Inhaber oder einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Apotheke vertreten werden.
2.3 Die Zugangsberechtigung eines Mitarbeiters der Apotheke setzt neben seiner Registrierung gem. Ziffer 2.1 dieser AGB voraus, dass Omnicare mit dem Mitarbeiter einen Vertrag über den Zugang zu dem Omniportal und die Nutzung der in dem Omniportal angebotenen Dienste schließt. Der Vertrag kommt mit Auswahl des hierzu in dem Omniportal vor-gesehenen Eingabefelds zustande.
2.4 Omnicare speichert die AGB. Die Apotheke und ihre zugangsberechtigten Mitarbeiter können die AGB speichern oder ausdrucken, indem sie auf die entsprechenden Befehle des beim Vertragsabschluss angezeigten AGB-Dokuments klicken. Die AGB sind in deutscher Sprache verfügbar.
3. ZUGRIFF AUF OC ONLINE-DIENSTE
3.1 Omnicare Holding stellt der Apotheke und deren zugangsberechtigten Mitarbeitern die OC Online-Dienste vorbehaltlich der in Ziffer 4.1 dieser AGB bestimmten Verfügbarkeit auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (auch bei Mehrzahl im Folgenden ,,Server“ genannt) zum Zugang mittels einer Internetverbindung zur Verfügung.
3.2 Vorbehaltlich der in Ziffer 4.1 dieser AGB bestimmten Verfügbarkeit hält Omnicare Hol-ding während der Vertragslaufzeit auf dem Server Speicherplatz für die von der Apotheke und ihren zugangsberechtigten Mitarbeitern durch Nutzung der OC Online-Dienste er-zeugten und/oder die zur Nutzung der OC Online-Dienste erforderlichen Daten (im Folgenden „Apothekendaten“ genannt) bereit.
3.3 Die Übergabe der OC Online-Dienste erfolgt am technischen Übergang des Rechenzent-rums, in dem sich der Server befindet. Für die Internetverbindung zwischen der Apotheke und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss) sowie die für einen Zugriff auf die Services notwendige Konfiguration der IT-Umgebung der Apotheke (z.B. Firewall-Einstellungen) ist die Apotheke verantwortlich.
3.4 Omnicare Holding übermittelt der Apotheke die Daten für den Zugriff auf den Server, ins-besondere die für den Zugriff notwendigen Benutzerkennungen. Omnicare Holding ist je-derzeit berechtigt, die Zugangsdaten mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern.
3.5 Die Berechtigung zur Nutzung der OC Online-Dienste beginnt mit der Bereitstellung der OC Online-Dienste auf dem Server und der Übergabe der Zugangsdaten an die Apotheke. Sie endet mit Beendigung dieses Vertrages. Das Recht von Omnicare Holding, den Zugriff gemäß Ziffer 8 dieser AGB zu sperren, bleibt unberührt.
3.6 Für technische oder inhaltliche Fragen zur Nutzung der OC Online-Dienste wenden Sie sich bitte an: omniportal@omnicare.de
3.7 Die Apotheke und ihre Mitarbeiter räumen Omnicare das nicht-ausschließliche Recht ein, die Apothekendaten zur Erfüllung der Pflichten von Omnicare aus diesem Vertrag sowie zu sonstigen von Omnicare der Apotheke mitgeteilten Zwecken, einschließlich der Zwecke, welche in der von Omnicare bereitgestellten Datenschutzhinweise aufgeführt sind, zu nutzen. Die berechtigte Nutzung zur Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag bein-haltet insbesondere, die Apothekendaten selbst oder durch einen Unterauftragnehmer zum Zwecke der Erbringung der OC Online-Dienste auf dem Server zu vervielfältigen und den berechtigten Nutzern (siehe hierzu neben diesen AGB auch die Datenschutzhinweise von Omnicare) zugänglich zu machen.
4. VERFÜGBARKEIT DER OC ONLINE-DIENSTE; SUBUNTERNEHMER
4.1 Die Verfügbarkeit der OC Online-Dienste beträgt 98 % im Monatsmittel, bezogen auf den in Ziffer 3.3 dieser AGB bezeichneten Übergabepunkt. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen Zeiträume, in denen die OC Online-Dienste aufgrund eines von der Apotheke zu vertretenden Umstandes ausgesetzt werden, oder in denen die OC Online-Dienste aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht verfügbar sind.
4.2 Omnicare ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag Subunternehmer einzusetzen. Rechte der Apotheke nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO bleiben unberührt.
5. PFLICHTEN DER APOTHEKE UND IHRER MITARBEITER
5.1 Die Apotheke wird, sofern und soweit ihr die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, die auf dem Server gespeicherten Apothekendaten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust dieser Daten deren Rekonstruktion zu ermöglichen.
5.2 Die Apotheke und ihre Mitarbeiter werden alle Rechte Dritter an von ihnen verwendeten Materialien beachten. Dies gilt insbesondere bei der Übermittlung von Daten, Texten und sonstigen Inhalten auf den Server.
5.3 Die Apotheke und ihre Mitarbeiter werden vor der Versendung von Apothekendaten an den Server diese auf Viren und sonstige Schaden stiftende Software prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
5.4 Die Apotheke und ihre Mitarbeiter werden die OC Online-Dienste nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere auf dem Server keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und / oder solche Inhalte, die das Ansehen von Omnicare schädigen können oder dem Ziel der Omnicare-Qualitätsinitiative entgegenstehen, einstellen oder nutzen und nicht auf solche Inhalte hinweisen, oder die OC Online-Dienste zu Werbezwecken entgegen den Vorschriften über unverlangte Werbung nutzen.
5.5 Die Apotheke und ihre Mitarbeiter treffen angemessene Vorkehrungen, um einen unberechtigten Zugang zu den OC Online-Diensten zu verhindern, insbesondere um die OC Online-Dienste vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Die Apotheke und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, Benutzerkennungen und Kennwörter geheim zu halten und unberechtigten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
5.6 Die Apotheke und ihre Mitarbeiter werden Omnicare Holding unverzüglich informieren, sobald sie Kenntnis über eine missbräuchliche Nutzung der OC Online-Dienste oder die Offenlegung von Benutzerkennungen oder Passwörtern an nicht berechtigte Anwender erlangen.
6. BEREITSTELLUNG VON OC-INHALTEN
6.1 Omnicare und deren Lizenzgeber sind Inhaber der Rechte an den von Omnicare auf dem Omniportal bereitgestellten Inhalten, einschließlich der Unterlagen in der Bibliothek QI-Wissen und an im Marketing-Portal bereitgestellten Materialien, sowie Datenbankhersteller im Sinne des § 87 a Abs. 2 UrhG von etwaigen in dem Omniportal bereitgestellten Datenbanken.
6.2 Omnicare räumt der Apotheke und ihren zugangsberechtigten Mitarbeitern das nicht-ausschließliche Recht ein, für die Dauer des Vertrages auf die in Ziffer 6.1 bezeichneten Unterlagen, Materialien und Datenbanken (nachfolgend „OC-Inhalte“) mittels eines Browsers über das Internet zuzugreifen. Soweit nicht auf dem Omniportal OC-Inhalte ausdrücklich zum Download angeboten werden, sind die Apotheke und ihre Mitarbeiter nicht berechtigt, OC-Inhalte vom Server herunterzuladen.
6.3 Soweit Omnicare der Apotheke und ihren zugangsberechtigten Mitarbeitern ein Herunterladen bestimmter OC-Inhalte ausdrücklich erlaubt, ist die Apotheke berechtigt, diese zu eigenen Zwecken in dem jeweils bestimmungsgemäßen Umfang zu nutzen. Zu den gestatteten Nutzungshandlungen gehören die Installation auf einen Datenträger eines Rechners der Apotheke, das Übertragen der OC-Inhalte ganz oder in Teilen von diesem Datenträger in den Arbeitsspeicher und in der Folge in die CPU und die Grafikkarte des Rechners. Im Übrigen ist eine Vervielfältigung der OC-Inhalte untersagt. Mitarbeiter der Apotheke üben die eingeräumten Nutzungsrechte für die Apotheke aus. Darüber hinaus gehende eigene Rechte werden den Mitarbeitern nicht eingeräumt.
6.4 Die Apotheke und ihre Mitarbeiter sind ohne ausdrückliche Zustimmung von Omnicare nicht berechtigt, Dritten Rechte an den OC-Inhalten einzuräumen. Eine Bearbeitung der OC-Inhalte ist untersagt.
6.5 Die OC-Inhalte gelten als Geschäftsgeheimnisse von Omnicare und deren Lizenzgebern. Die Apotheke und ihre Mitarbeiter werden die OC-Inhalte gegen eine unbefugte Kenntnisnahme Dritter schützen, so dass ein unzulässiger Zugang möglichst verhindert wird. Die Apotheke und ihre Mitarbeiter werden OC-Inhalte Dritten nur offenlegen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der OC-Inhalte erforderlich ist. Sie haben Erfüllungsgehilfen der Apotheke, die Kenntnis von OC-Inhalten erlangen können, auf die Geheimhaltung der OC-Inhalte nach Maßgabe dieses Vertrages zu verpflichten. Im Übrigen ist je-de Weitergabe oder Offenlegung von OC-Inhalten untersagt.
7. APOTHEKENNETZWERK; COMMUNITY; COLLABORATION
7.1 Soweit Omnicare der Apotheke und ihren Mitarbeitern über das Omniportal ein Apothekennetzwerk und Collaboration Tools bereitstellt, verpflichten sich die Apotheke und deren zugangsberechtigte Mitarbeiter, die auf dem Omniportal veröffentlichte Social Media Richtlinie einzuhalten. Im Übrigen gelten bei Bereitstellung des Apothekennetzwerks und der Collaboration Tools die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 7.
7.2 Omnicare übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der von den Apothekern eingestellten Inhalte. Die Apotheke und ihre zugangsberechtigten Mitarbeiter sind berechtigt, das Profil der Apotheker frei zu gestalten und von ihnen selbstständig ausgewählte und erstellte Inhalte zu veröffentlichen. Profile der Apotheke, die Omnicare zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt, können von der Apotheke und ihren zugangsberechtigten Mitarbeitern jederzeit ausgetauscht und durch eigene In-halte ersetzt werden. Die Pflicht der Apotheke und ihrer Mitarbeiter zur Einhaltung der Social Media Richtlinie und der Bestimmung in Ziffer 7.3 bleibt hiervon unberührt.
7.3 Für das Profil im Apothekennetzwerk wird die Apotheke insbesondere ein Titelbild, einen Informationstext über die Apotheke sowie Angaben über Kenntnisse der Apotheke und den Namen der angelegten und zugangsberechtigten Mitarbeiter der Apotheke für die Teilnehmer an dem Apothekennetzwerk sichtbar einstellen.
7.4 Mit Bereitstellung des Apothekennetzwerks und der Collaboration Tool wird den Apotheken und ihren zugangsberechtigten Mitarbeitern ermöglicht, sich offen auszutauschen. Omnicare wird zu Zwecken der Betreuung des Apothekennetzwerkes und der Community an der Kommunikation teilnehmen.
7.5 Bietet die Apotheke einem anderen Teilnehmer über eine im Apothekennetzwerk bereit-gestellte Chatfunktion oder über eine Collaboration Tool eine Leistung an, ist Omnicare an den geschlossenen Verträgen weder als Vertragspartner eines Teilnehmers noch als Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder in sonstiger Weise beteiligt. Für die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertragsschluss und die Festlegung der für das Geschäft geltenden Vertragsbedingungen sind die am Geschäft beteiligten Apotheken selbst verantwortlich.
8. SPERRUNG VON ZUGÄNGEN
Omnicare Holding ist berechtigt, den Zugang zu den OC Online-Diensten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Apotheke oder einer ihrer Mitarbeiter bei der Nutzung der OC Online-Dienste gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstoßen oder wenn Omnicare ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung und deren Aufrechterhaltung wird Omnicare Holding die berechtigten Interessen der Apotheke und ihrer zugangsberechtigten Mitarbeiter angemessen berücksichtigen.
9. VERTRAGSLAUFZEIT; VERTRAGSBEENDIGUNG
9.1 Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss gem. Ziffer 2.2 bzw. Ziffer 2.3 dieser AGB und kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
9.2 Besteht zwischen Omnicare und der Apotheke ein Vertrag über die Teilnahme der Apotheke an der Omnicare-Qualitätsinitiative („QI-Vertrag“), enden die Verträge zwischen Omnicare und der Apotheke sowie zwischen Omnicare und den Mitarbeitern der Apotheken spätestens mit Beendigung des QI-Vertrages, sofern nicht der Vertrag vor Ablauf der Laufzeit wirksam gekündigt wurde.
9.3 Ein Vertrag zwischen Omnicare und einem Mitarbeiter der Apotheke endet automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Mitarbeiter und der Apotheke oder, im Falle einer der Beendigung vorausgehenden Freistellung des Mitarbeiters, Wirksamwerden der Freistellung.
9.4 Jede Kündigung bedarf der Textform. Der Teilnehmervertrag bleibt von einer Kündigung des Vertrages unberührt.
9.5 Bei Beendigung des Vertrages mit der Apotheke wird Omnicare Holding die auf dem Server gespeicherten Apothekendaten für 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung der Apotheke zum Download zur Verfügung stellen. Nach Ablauf dieser Frist, wird Omnicare Holding noch auf dem Server befindliche Apothekendaten löschen. Datenschutzrechtliche Ansprüche der Apotheker und der Mitarbeiter der Apotheke bleiben hiervon unberührt.
10. HAFTUNG
10.1 Omnicare haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von Omnicare auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet Omnicare nicht.
10.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse dieser Ziffer 10 berühren nicht die Haftung von Omnicare für eine übernommene Beschaffenheitsgarantie, für Arglist, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Produktfehler nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Apotheke und ihrer Mitarbeiter ist hiermit nicht verbunden.
10.4 Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 10 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehil-fen von Omnicare.
11. COMPLIANCE; VERTRAULICHKEIT; DATENSCHUTZ
11.1 Omnicare, die Apotheke und ihre Mitarbeiter werden alle gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Durchführung des Vertrages Anwendung finden, einhalten. Dies gilt insbeson-dere für das Datenschutzrecht sowie das Apothekenrecht einschließlich des Berufsrechts der Apotheker, des Arzneimittelrechts und des Heilmittelwerberechts.
11.2 Die Apotheke und ihre Mitarbeiter werden bei der Nutzung des Omniportals ihre gesetzlichen Geheimhaltungspflichten einhalten. Die Apotheke wird insbesondere Informationen, die der Geheimhaltungspflicht nach § 203 Abs. 1 StGB unterliegen, nicht unbefugt offenlegen.
11.3 Omnicare leistet die OC-Online Dienste als Auftragsverarbeiter der Apotheke (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Die Parteien schließen daher einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in eigener Verantwortlichkeit eines Unternehmens der Omnicare-Gruppe ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen für die Nutzung des Omniportals.
11.4 Die Apotheke und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung diese Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen der Omnicare-Gruppe sowie aller Teilnehmer des Apothekennetzwerks auf dem Omniportal, strengstes Stillschweigen zu bewahren und solche Informationen weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Das gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist.
11.5 Omnicare und die Apotheke sind sich darüber einig, dass Abschluss und Durchführung des Vertrages die wirtschaftliche und pharmazeutische Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Apotheke gemäß § 7 ApoG unberührt lassen. Omnicare und die Apotheke sind sich insbesondere darüber einig, dass Omnicare nicht befugt ist, der Apotheke Weisungen in Zusammenhang mit der Führung der Apotheke zu erteilen.
11.6 Aus rechtlichen Gründen aber auch im Interesse der Apotheken sowie im eigenen Interesse wendet sich Omnicare gegen Beschränkungen des Wettbewerbs. Es ist der Apotheke und ihren Mitarbeitern untersagt, das Omniportal für Zwecke zu nutzen, die wettbewerbsbeschränkend sind. Die Apotheke und ihre Mitarbeiter dürfen insbesondere nicht, weder direkt noch durch abgestimmtes Verhalten, wettbewerbsbeschränkende Absprachen treffen, wie z.B. Preisabsprachen oder Absprachen über die Zuweisung von Ver-kaufsgebieten, Kundenkreisen oder einzelnen Kunden an bestimmte Apotheken. Es ist ebenso untersagt, in dem Omniportal wettbewerblich sensible Informationen über die eigene Apotheke oder andere Apotheken offenzulegen. Hierzu gehören z.B. Informationen über
• Einkaufs- und Verkaufskonditionen,
• geplante Investitionen, Produktentwicklungen und Produkteinführungen,
• Unternehmenskennzahlen wie Umsätze, Gewinnspannen, Verkaufszahlen, Kos-ten (insgesamt oder einzeln, z.B. Verwaltungs- oder Logistikkosten) und Marktanteile,
• die Identität von und Beziehungen zu einzelnen Kunden oder Lieferanten,
• Produktions-, Absatz- und Lagermengen, Kapazitäten, Auslastungen, Werbeaus-gaben, Businesspläne etc.,
• Vertriebspolitik, aktuelle Bestellungen, die Abwicklung von Kunden- oder Liefe-rantenansprüchen bzw. -beschwerden,
• marktrelevante Strategien (z. B. Patentstrategien, Geschäfts-, Marketing- und Verkaufsförderungspläne) sowie
• Mitarbeitervergütungen.
12. SONSTIGES
12.1 Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, welche zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden, Anwendung.
12.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswe-ges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Schiedsort ist München. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
12.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
12.4 Änderungen dieser AGB teilt Omnicare der Apotheke und ihren zugangsberechtigten Mit-arbeitern in Textform mit. Widerspricht der Vertragspartner einer Änderung nicht inner-halb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Vertragspartner anerkannt. Omnicare weist den Vertragspartner mit der Information über die Änderungen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens gesondert hin.
Stand: September 2022