Definition
Mitarbeiterbindung bezeichnet alle Maßnahmen einer Praxisleitung, die darauf abzielen, bestehendes Personal langfristig im Unternehmen zu halten — durch Wertschätzung, Entwicklungsperspektiven und finanzielle wie nicht-finanzielle Zusatzleistungen (Benefits) jenseits des Grundgehalts.
Abgrenzung
Mitarbeiterbindung ist nicht gleichzusetzen mit Personalrecruiting — es geht um den Erhalt bestehender Mitarbeiter, nicht um die Gewinnung neuer. Benefits ersetzen zudem keine grundsätzlich marktgerechte Vergütung, sondern ergänzen sie um Aspekte, die eine reine Gehaltserhöhung nicht abdeckt.
Kerndaten
- MFA, die mehrfach monatlich über Kündigung nachdenken
- knapp 50 % (2017: rund 25 %)
- Praxen mit spürbaren Wartezeiten durch Personalmangel
- jede zweite Praxis (KV-Berlin-Befragung)
- Kosten einer MFA-Neubesetzung
- bis zu 40.000 € (bis zu einem Jahresgehalt)
- Praxen mit bereits fachfremdem Personal (z. B. Telefonie)
- rund 50 %
Quelle: Omnicare-Netzwerkerhebung; KV Berlin, aktuelle Ärztebefragung zu Personalmangel und Wartezeiten.
Welche Benefit-Modelle gibt es?
Mehrere Benefit-Formen sind in Deutschland steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt — ein Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Sachbezug
Bis zu 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), seit 2022 angehoben von zuvor 44 €. Muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.
Aufmerksamkeiten
Bis zu 60 € pro persönlichem Anlass (z. B. Geburtstag) steuerfrei möglich — zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsgrenze.
Betriebliche Altersvorsorge
Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % gesetzlich vorgeschrieben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) — darüber hinaus ist eine freiwillig höhere Förderung möglich.
Kinderbetreuungszuschuss
Zuschüsse zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind vollständig steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden (§ 3 Nr. 33 EStG).
Corporate-Benefits-Programme
Mitarbeiter-Rabattprogramme bei Partnerunternehmen sind für den Arbeitgeber in der Regel kostenlos einzuführen und erzeugen keinen geldwerten Vorteil.
Bike-Leasing
Dienstrad-Leasing über Gehaltsumwandlung ist pauschal versteuerbar und für Mitarbeitende oft günstiger als ein privater Kauf.
Wichtig: Bei Sachbezug und Aufmerksamkeiten handelt es sich um Freigrenzen, nicht um Freibeträge — wird der Betrag überschritten, entfällt die Steuerfreiheit für den kompletten Betrag, nicht nur für den übersteigenden Teil.
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50 € pro Monat und Mitarbeiter, seit 2022 (zuvor 44 €). Wird die Grenze auch nur geringfügig überschritten, entfällt die Steuerfreiheit für den kompletten Betrag, nicht nur den übersteigenden Teil.
Nein. Seit 2020 gilt gesetzlich das Zusätzlichkeitsprinzip: Sachbezüge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine reine Gehaltsumwandlung verliert die Steuerfreiheit.
Bei Entgeltumwandlung ja — mindestens 15 % des umgewandelten Betrags sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine höhere freiwillige Förderung ist möglich und kann als Benefit kommuniziert werden.
Die Kündigungsbereitschaft bei MFA hat sich seit 2017 etwa verdoppelt, gleichzeitig kann eine Nachbesetzung bis zu 40.000 € kosten. Laut einer KV-Berlin-Befragung kommt es bereits in jeder zweiten Praxis zu spürbaren Wartezeiten durch Personalmangel.