Definition
IT-Security in der Arztpraxis umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Praxis-IT und Patientendaten schützen — von Passwortmanagement über Firewalls bis zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Abgrenzung
IT-Security ist keine einmalige Anschaffung, sondern ein fortlaufender Prozess. Ein Antivirenprogramm allein ersetzt kein umfassendes Sicherheitskonzept, und die Verantwortung für die Patientendaten bleibt auch bei Beauftragung eines externen IT-Dienstleisters bei der Praxisleitung.
Kerndaten
- Dokumentierte Sicherheitsvorfälle bei Leistungserbringern (Krankenhäuser, Praxen, Pflege, Apotheken)
- 43 (Okt. 2024–Sep. 2025)
- Anteil angezeigter Cyberangriffe auf kleine & mittlere Betriebe (inkl. Praxen/MVZ)
- rund 80 % (Jul. 2024–Jun. 2025)
- KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie verbindlich seit
- Oktober 2025
- Meldepflicht für IT-Sicherheitsvorfälle
- besteht für die meisten Praxen bislang nicht — BSI geht daher von einer erheblichen Dunkelziffer aus
Quelle: BSI, „Cybersicherheit im Gesundheitswesen 2025"; Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), IT-Sicherheitsrichtlinie.
Die drei Schutzziele der IT-Security
In der Informationssicherheit hat sich die sogenannte CIA-Triade als Grundmodell etabliert — benannt nach den drei englischen Schutzzielen.
Vertraulichkeit
Nur berechtigte Personen dürfen auf Patientendaten zugreifen — umgesetzt z. B. durch Benutzerrechte und Verschlüsselung.
Integrität
Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden — geschützt u. a. durch Zugriffskontrollen und Protokollierung.
Verfügbarkeit
Systeme und Daten müssen bei Bedarf nutzbar sein — abgesichert durch Backups und Notfallpläne.
Gängige Angriffskategorien
Die meisten Angriffe auf Arztpraxen lassen sich einer dieser Kategorien zuordnen.
Phishing
Täuschend echte Nachrichten fordern zur Preisgabe von Zugangsdaten oder zum Klick auf schädliche Links auf.
Ransomware
Schadsoftware verschlüsselt Praxisdaten und fordert Lösegeld für die Freigabe.
Social Engineering
Menschliches Vertrauen wird gezielt ausgenutzt, um Zugang zu Systemen oder Informationen zu erhalten.
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Werkzeugkasten kostenlos anfordernGut zu wissen
Ja. Die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist seit Oktober 2025 verbindlich für Vertragsärztinnen und -ärzte.
Für die meisten Arztpraxen besteht außerhalb der kritischen Infrastruktur bislang keine gesetzliche Meldepflicht. Das BSI geht deshalb von einer erheblichen Dunkelziffer nicht erfasster Vorfälle aus.
Das Grundmodell der Informationssicherheit mit den drei Schutzzielen Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit — sie bilden die Grundlage für nahezu jede Sicherheitsmaßnahme.
Laut BSI zielten rund 80 % der angezeigten Cyberangriffe zwischen Juli 2024 und Juni 2025 auf kleine und mittlere Betriebe — dazu zählen ausdrücklich auch Arztpraxen und MVZ.