Ratgeber

Digitale Reputation in der Arztpraxis

Definition, aktuelle Rechtsprechung zu Online-Bewertungen und worauf Sie beim Umgang mit kritischen Kommentaren rechtlich achten müssen.

Definition

Digitale Reputation bezeichnet das Ansehen einer Arztpraxis, das sich aus öffentlich sichtbaren Online-Bewertungen, Kommentaren und der Reaktion der Praxis darauf zusammensetzt. Sie umfasst sowohl den proaktiven Aufbau positiver Sichtbarkeit als auch den professionellen Umgang mit kritischen Stimmen.

Abgrenzung

Digitale Reputation ist nicht gleichzusetzen mit Löschanträgen — Löschung ist nur eine von mehreren Reaktionsmöglichkeiten und rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich. Der professionelle Umgang mit berechtigter Kritik gehört ebenso zum Reputationsmanagement wie die Abwehr rechtswidriger Bewertungen.

Kerndaten

Patienten, die sich vorab online über Ärzte informieren
über 85 %
Voraussetzung für eine rechtmäßige Bewertung
nachweislicher Patientenkontakt (BGH-Rechtsprechung)
Prüfpflicht von Plattformen nach Beanstandung
erhöht, seit BGH-Urteil vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15)

Quellen: aktuelle Branchenauswertungen zur Arztsuche; BGH, Urteil vom 1. März 2016, Az. VI ZR 34/15; LG Hamburg, Urteil vom 19.12.2025.

Was sagt die aktuelle Rechtsprechung?

Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich zugunsten betroffener Ärzte entwickelt — ein Überblick über die wichtigsten Grundsätze.

Patientenkontakt ist Pflicht

Eine Bewertung ist nur zulässig, wenn tatsächlich ein Behandlungskontakt bestand. Fehlt dieser nachweislich, kann die Bewertung gelöscht werden (LG Hamburg, 19.12.2025).

Erhöhte Prüfpflicht der Plattformen

Nach einem konkreten Hinweis auf eine Rechtsverletzung müssen Google, Jameda & Co. aktiv prüfen — nicht nur die Beschwerde weiterleiten (BGH, 1. März 2016, VI ZR 34/15).

Schweigepflicht gilt auch in Antworten

§ 203 StGB gilt uneingeschränkt: Selbst eine scheinbare Bestätigung von Behandlungsdetails in einer öffentlichen Antwort kann strafbar sein.

⚠️ Vorsicht bei kommerziellen Löschdienstleistern

Zwei Oberlandesgerichte (OLG Hamburg, 23.11.2023, und OLG Frankfurt, 7.11.2024) haben klargestellt: Die Beanstandung von Bewertungen gegenüber Plattformbetreibern ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Anbieter ohne anwaltliche Zulassung bewegen sich hier rechtlich auf dünnem Eis — für Sie als Praxis kann das bedeuten, dass eine so erwirkte Löschung im Streitfall keinen Bestand hat.

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Bewertungen empfiehlt sich der Rat einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen

Unter bestimmten Voraussetzungen ja — etwa wenn nachweislich kein Patientenkontakt bestand oder die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Ein aktuelles Urteil des LG Hamburg (19.12.2025) hat dies für einen solchen Fall bestätigt.

Nein. Die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) gilt uneingeschränkt, auch in öffentlichen Antworten. Selbst eine scheinbare Bestätigung von Behandlungsdetails kann strafbar sein — Antworten sollten daher knapp, sachlich und ohne Bezug zur konkreten Behandlung bleiben.

Vorsicht ist geboten. Zwei Oberlandesgerichte haben entschieden, dass die Beanstandung von Bewertungen gegenüber Plattformen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung ist. Anbieter ohne anwaltliche Zulassung bewegen sich rechtlich riskant.

Ja. Laut einem BGH-Grundsatzurteil aus 2016 trifft Plattformbetreiber nach einem konkreten Hinweis auf eine Rechtsverletzung eine erhöhte Prüfpflicht — sie müssen aktiv prüfen, nicht nur die Beschwerde an den Bewerter weiterleiten.