Ratgeber

IT-Security in der Arztpraxis

Definition, gesetzliche Anforderungen, aktuelle Bedrohungslage und die wichtigsten Handlungsfelder — ein Überblick für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber.

Definition

IT-Security in der Arztpraxis umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Praxis-IT und Patientendaten schützen — von Passwortmanagement über Firewalls bis zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden.

Abgrenzung

IT-Security ist keine einmalige Anschaffung, sondern ein fortlaufender Prozess. Ein Antivirenprogramm allein ersetzt kein umfassendes Sicherheitskonzept, und die Verantwortung für die Patientendaten bleibt auch bei Beauftragung eines externen IT-Dienstleisters bei der Praxisleitung.

Kerndaten

Dokumentierte Sicherheitsvorfälle bei Leistungserbringern (Krankenhäuser, Praxen, Pflege, Apotheken)
43 (Okt. 2024–Sep. 2025)
Anteil angezeigter Cyberangriffe auf kleine & mittlere Betriebe (inkl. Praxen/MVZ)
rund 80 % (Jul. 2024–Jun. 2025)
KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie verbindlich seit
Oktober 2025
Meldepflicht für IT-Sicherheitsvorfälle
besteht für die meisten Praxen bislang nicht — BSI geht daher von einer erheblichen Dunkelziffer aus

Quelle: BSI, „Cybersicherheit im Gesundheitswesen 2025"; Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), IT-Sicherheitsrichtlinie.

Die drei Schutzziele der IT-Security

In der Informationssicherheit hat sich die sogenannte CIA-Triade als Grundmodell etabliert — benannt nach den drei englischen Schutzzielen.

Vertraulichkeit

Nur berechtigte Personen dürfen auf Patientendaten zugreifen — umgesetzt z. B. durch Benutzerrechte und Verschlüsselung.

Integrität

Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden — geschützt u. a. durch Zugriffskontrollen und Protokollierung.

Verfügbarkeit

Systeme und Daten müssen bei Bedarf nutzbar sein — abgesichert durch Backups und Notfallpläne.

Gängige Angriffskategorien

Die meisten Angriffe auf Arztpraxen lassen sich einer dieser Kategorien zuordnen.

Phishing

Täuschend echte Nachrichten fordern zur Preisgabe von Zugangsdaten oder zum Klick auf schädliche Links auf.

Ransomware

Schadsoftware verschlüsselt Praxisdaten und fordert Lösegeld für die Freigabe.

Social Engineering

Menschliches Vertrauen wird gezielt ausgenutzt, um Zugang zu Systemen oder Informationen zu erhalten.

Konkrete Umsetzung statt nur Theorie

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Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ja. Die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist seit Oktober 2025 verbindlich für Vertragsärztinnen und -ärzte.

Für die meisten Arztpraxen besteht außerhalb der kritischen Infrastruktur bislang keine gesetzliche Meldepflicht. Das BSI geht deshalb von einer erheblichen Dunkelziffer nicht erfasster Vorfälle aus.

Das Grundmodell der Informationssicherheit mit den drei Schutzzielen Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit — sie bilden die Grundlage für nahezu jede Sicherheitsmaßnahme.

Laut BSI zielten rund 80 % der angezeigten Cyberangriffe zwischen Juli 2024 und Juni 2025 auf kleine und mittlere Betriebe — dazu zählen ausdrücklich auch Arztpraxen und MVZ.